Welche Möglichkeiten der Kostenrückerstattung oder Subventionierung gibt es?
2.Förderfähig durch die Pflegekasse über den Entlastungsbetrag
1. Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse
Der komplete Kurs wird nach erfolgreicher Teilnahme von der Krankenkasse erstattet
3. Anrechnung auf das Bonusheft der Krankenkasse
1. Kostenrückerstattung durch die Krankenkasse
Damit ein Präventionsangebot von den Krankenkassen bezuschusste werden kann ("Präventionsangebot von den Krankenkassen gefördert nach §20 SGB"), muss sowohl der/die Kursleiter*in, als auch das Präventionsangebot nach strengen Vorgaben der Zentralen Prüfstelle für Prävention, geprüft und zertifiziert werden.
Unser Angebot "Gesundheitswandern", "Rückenfit" und "autogenes Training" in Verbindung mit dem Namen der Kursleiter*in ist bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention zertifiziert und hinterlegt und somit durch die Krankenkassen förderfähig.
Je nach Krankenkasse können bei diesem Präventionsangebot 80 -100 % der Kurskosten rück erstattet werden.
Schritt Nummer 1
Sie nehmen Kontakt mit Ihrer Krankenkasse auf, zu wie viel Prozent sie den Kurs (zusammen mit der Kursleiterin und dem Handlungsfeld Bewegung/ Ausdauer), fördern. Bei Unsicherheit oder Fragen Seitens Ihrer Krankenkassen, können Sie gerne Rücksprache mit uns halten.
Schritt Nummer 2
Sie gehen mit den Kurskosten in Vorleistung.
Nach Kursende erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung zur Vorlage bei Ihrer Krankenkasse. Damit Sie Anspruch auf eine Rückerstattung erhalten, dürfen Sie jedoch nur max. 1 Termin fehlen.
Die Krankenkasse wird Ihnen dann, dem Anteil der individuellen Förderung entsprechend, die Kurskosten rück erstatten.
2. Förderung durch die Pflegekasse
Menschen mit Pflegegrad 1 haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, an Gesundheitskursen teilzunehmen und diese über die Pflegekasse abzurechnen. Voraussetzung ist, dass der Kurs zur Unterstützung der Selbstständigkeit, Förderung der Gesundheit und Entlastung im Alltag beiträgt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit ein Gesundheitskurs über die Pflegekasse abgerechnet werden kann, sind folgende Punkte wichtig:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad 1 vor
- Der Kurs dient der Gesundheitsförderung, Prävention oder Stabilisierung - dies ist der Fall bei unserem "Bewegunstherapie für Senioren" Kurs
- Eine individuelle Absprache mit der Pflegekasse erfolgt im Vorfeld
- Die Pflegekasse bestätigt, dass der Kurs förderfähig und geeignet ist
Individuelle Klärung mit der Pflegekasse
Da die Leistungen je nach Pflegekasse variieren können, empfiehlt sich immer eine vorherige Rücksprache, um die Kostenübernahme zu klären.
Die Abrechnung erfolgt nicht automatisch, sondern basiert auf einer individuellen Entscheidung der Pflegekasse. Daher ist es wichtig, den gewünschten Gesundheitskurs im Vorfeld vorzustellen und genehmigen zu lassen.
3. Anrechnung für das Bonusheft der Krankenkasse
Viele Krankenkassen belohnen die Teilnahme an zertifizierten Gesundheitskursen im Rahmen der Prävention mit attraktiven Bonusprogrammen. Kurse wie Ganzkörpertraining, Rückenfit oder Yin Yoga können im Bonusheft der Krankenkasse angerechnet werden. Nach regelmäßiger Teilnahme (sie dürfen maximal bei einem Termin fehlen) erhalten Versicherte einen finanziellen Bonus oder Zuschuss. Präventionskurse fördern nicht nur die Gesundheit, sondern machen sich auch finanziell bezahlt.
Wie kann ich diesen Bonus erhalten?
Um den Bonus der Krankenkasse zu erhalten, melden sich Teilnehmende zunächst zu einem anerkannten Präventionskurs an und bezahlen diesen. Nach regelmäßiger Teilnahme (sie dürfen maximal bei einem Termin fehlen) wird die Teilnahmebescheinigung vom uns ausgestellt. Diese reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein – entweder digital oder im Bonusheft. Anschließend wird der Bonus oder Zuschuss von der Krankenkasse ausgezahlt. Bitte beachten sie: Viele Krankenkassen erfordern mehr als einen Präventionskurs um den Bonus zu erhalten.
